RECHTLICHES
Physiotherapeutische Behandlungen werden auf der Grundlage einer vertragsärztlichen Verordnung erbracht (Rezept). Diese beinhaltet Maßnahmen, die "ausreichend und zweckmäßig sind und nicht über das Maß des Notwendigen hinaus gehen" (Sozialgesetzbuch V.)
Ebenfalls hier verankert sind Empfehlungen für Krankenkassen - versicherte, durch "gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beizutragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden".
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